


Bleiben Sie sicher in Polen
Kaufen Sie eine polnische Immobilie als Kapitalanlage?
z.B. So wie TAG, die schon investiert hat und bis 2028 mehr als 20.000 Mietwohnungen in Warschau, Breslau, Posen, Danzig, Krakau und Lodz vermieten will (Börsen-Zeitung, Börse-Online) oder die Livos Gruppe, die 63 Wohnungen in einem der höchsten Wohntürmen Europas gekauft hat (Property-Magazine.de).
Erwerben Sie eine polnische Gewerbeimmobilie
z.B. um dort ein Logistikzentrum oder ein Hotel zu gründen.
Müssen Sie sich in Polen für die Umsatzsteuer registrieren (z.B. als Amazon-Händler) oder planen Sie neue Geschäfte dort?
Suchen Sie kompetente, erfahrene und gut erreichbare Steuerberater, die Sie im polnischen, internationalen und europäischen Recht umfassend auf Deutsch beraten und auch vor Ort in Deutschland betreuen können?
Brauchen Sie Hilfe bei der Anpassung Ihrer ERP-Systeme an die polnischen und internationalen Steuerregeln?




Bundesweit und international unterstütze ich Mandantinnen und Mandanten in polnischen Steuer- und Rechtssachen.
Egal ob es sich um Erwerb von polnischen Immobilien handelt, eine Betriebsprüfung in Polen, eine neue Investition oder Insolvenz des polnischen Geschäftspartners handelt – unser Team kann Ihnen helfen!
Auf Deutsch, entweder in München oder online und unter der Aufsicht sowohl deutscher als auch polnischer Behörden. Unsere Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Bei uns sind Sie mit Ihren polnischen Fällen gut betreut und sicher.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für das Online-Erstgespräch oder schicken Sie uns eine Anfrage.
Wir können uns gerne auch in München persönlich treffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Artur Tim, LL.M. Eur. (LMU),Dr. Iur. Cand. (HSG); poln.StB, poln. Restrukturierungsberater, Wirtschaftsanwalt (PL, DE), Vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für die deutsche Sprache (TP/61/23),
Gründer und Generalpartner der Kanzlei,
Mein Profil auf Linkedin: LinkedIn
Meine Webseite mit allen Veröffentlichungen und akademischen Projekten: arturtim.com
Social Media: Facebook
Aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit wurde Herr Tim, der Gründer der Kanzlei. als einer der 10 besten jungen Anwälte in Polen in dem renommiertesten Wettbewerb seiner Art anerkannt, der von Wolters Kluwer, polnische Rechtsanwaltskammer, polnische Gerichtsvollzieherkammer und andere Berufsorganisationen organisiert wird.
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Häufig gestellte Fragen
Wir bieten nicht nur Vermittlungsdienstleistungen an, sondern auch eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen. Dazu gehören die rechtliche Bewertung der Immobilie sowie eine Steuerberatung zu den steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs und der Vermietung. Darüber hinaus bieten wir auch beglaubigte Übersetzungen von wichtigen Dokumenten an. Mit uns stehen Sie nie allein da – als Team polnischer Steuerberater können wir auch offiziell in Ihrem Namen Steuererklärungen einreichen und Sie profesionell und rechtskonform vertreten.
Wir arbeiten mit den Besten zusammen – unser Gründer und Partner wurde in einem der renommiertesten Wettbewerbe dieser Art, “Rising Stars – the leaders of tomorrow”, als einer der zehn besten Anwälte in Polen ausgezeichnet.
Wir arbeiten 100% rechtskonform und unterstehen der ständigen Aufsicht des Amtsgerichts München, das unsere Kompetenzen und Zulassungen im polnischen Recht geprüft hat, der IHK München als Immobilienmakler, der polnischen Steuerberaterkammer als polnischer Steuerberater sowie des polnischen Justizministeriums als polnischer Restrukturierungsberater.
Zudem haben wir eine deutsche Haftpflichtversicherung bei einem deutschen Versicherer (R+V Versicherungen) für die polnische Rechts- und Steuerberatung abgeschlossen
Aber selbstversändlich! Jeden Tag. Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf dem Viktualienmarkt 8! Wir wären nur dankbar für eine Terminvereinbarung.
Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Uns ist es allerdings sehr wichtig, nicht nur rechtlich transparent zu arbeiten, sondern auch deutschen Standards in der Kundenbetreuung zu entsprechen. Wir sind fest davon überzeugt, dass beide Seiten von unserer Zusammenarbeit profitieren werden.
Aber selbstverständlich. Wir sind doch ein Team von polnischen Steuerberatern. Darüber hinaus dürfen wir Sie ganz offiziel vertreten – im Gegenteil zu Buchhaltungsbüros.
In Deutschland ist die Frage sehr kurz zu beantworten – die Einkünfte bleiben Steuerfrei! Sie müssen diese sogar nicht in die Einkommensteuererklärung eintragen und es besteht keinen Progressionsvorbehalt.
[EuGH-Rechtsprechung C-152/03 Ritter-Coulais, C-182/06 Fall Luxemburg].
In Polen kommt es drauf an, ob Sie die Immobilie kurz- oder langfristig vermieten. Beim langfriestigen Mieten beträgt der Steuersatz 8.5%/12.5%. Beim kurzfristiegen Vermieten (z.B. für Urlauber) kommt es noch die Umsatzsteuer dazu. In diesem zweiten Fall kommt es noch der erhöhte Grundsteuersatz, Rentenversicherungsbeiträge und sogar eine Krankenversicherung (selbst wenn Sie schon in Deutschland versichert bleiben!). Auf der anderen Seite können Sie in diesem Fall die Vorsteuer absetzen (sogar 23%). Dann müssten Sie aber auch Privatnutzung mit Umsatzsteuer versteuern.
Als Team polnischer Steuerberater können wir offiziell in Ihrem Namen Steuererklärungen einreichen und Sie profesionell und rechtskonform vertreten.
Wenn Sie die Frage tief verstehen wollen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einer der unseren Kurse. Wenn Sie nur einen generellen Überblick haben wollen, können Sie auch viele Videos zu diesem Thema auf unserem Youtube-Kanal finden!
Wir können uns gerne um alles kümmern und arbeiten nicht nur mit Notaren, sondern auch mit vereidigten Dolmetschern und übersetzern für die deutsche Sprache zusammen.
Beim langfristigen Mieten zu Wohnzwecken ist zwischen 6 und 10% netto jährlich aus der Miete realistisch. Dazu kommt noch die (eventuelle) Wertsteigerung.
Beim kurzfristigen Mieten an Urlauber ist noch mehr zu erreichen (in größeren Einrichtungen sogar 20-30% netto jährlich allein aus den Zahlungen von Urlaubern).
Vor allem besteht bei polnischen Immobilieninvestitionen ein Währungsrisiko – der Gewinn wird in polnischer Währung (Zloty) erzielt. Allerdings kann auch vereinbart werden, dass Mieter oder Urlauber ihre Rechnungen in Euro begleichen.
Bei langfristiger Vermietung haben Mieter in Polen mehr Rechte als in Deutschland. Ein guter Vertrag kann jedoch helfen, Probleme zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen, an einem unserer Kurse teilzunehmen, um das Thema besser zu verstehen.
Notarkosten und Grundbucheintrag
Die Notarkosten sind gesetzlich gedeckelt und die Notargebühr darf den folgenden Wert nicht übersteigen:
Kaufpreis – Notarkosten
über 60 000 PLN bis 1 000 000 PLN – 1010 PLN + 0,4% der Überschuss über 60 000 PLN,
über 1 000 000 PLN bis 2 000 000 PLN – 4770 PLN + 0,2% der Überschuss über 1 000 000 PLN,
über 2 000 000 PLN – 6770 PLN + 0,25% der Überschuss über 2 000 000 PLN, jedoch nicht mehr als 10 000 PLN, und in Fällen von Transaktionen zwischen Personen, die der Steuergruppe I gemäß den Bestimmungen des polnischen Gesetzes vom 28. Juli 1983 über Erbschafts- und Schenkungssteuer angehören, nicht mehr als 7500 PLN.
Dazu können noch deutlich kleinere Gebühren kommen, wie:
- Beglaubigte Abschrift des Notariatsakts – 6 PLN pro Seite + Mehrwertsteuer,
- Errichtung des Grundbuchs für Immobilien – 150 PLN,
- Eintragung einer gewöhnlichen Hypothek in das Grundbuch – 200 PLN,
- Eintragung des Eigentumsrechts an einer Immobilie im Grundbuch – 200 PLN.
Besteuerung:
Wenn Sie eine neu gebaute Immobilie kaufen, müssen Sie die polnische Umsatzsteuer bezahlen (8/23%). Als Verbraucher dürfen Sie die Vorsteuer nicht absetzen. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, die Vorsteuer abzurechnen, wenn Sie gewerblich tätig sind (und später die Wohnung kurzfristig an Urlauber oder Touristen weitervermieten). Beim Kauf einer Bestandimmobilie ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen i.d.H. von 2%.
Bei Gewerbeimmobilien wie Lagerhäusern, Produktionshallen und Geschäften ist die Besteuerung kompliziert. Wir empfehlen Ihnen, an einem unserer Kurse teilzunehmen, um das Thema besser zu verstehen, oder sich direkt an uns zu wenden, wenn Sie spezifische Fragen zu Immobilien haben.

Häufig gestellte Fragen
Die Kanzlei befindet sich in München, wir gründen alleridings auch in Polen eine Filiale.
Darüber hinaus ist jeder polnischer Steuerberater verpflichtet, eine digitale Signatur zu besitzen. Es ist möglich nicht nur auf dem elektronischen Weg die Bescheide zu bekommen, sondern auch Steuererklärungen, Einsprüche und Klagen einzureichen – im polnischen Steuerrecht ist dies sogar der Regelfall, wenn ein Mandant durch einen professionellen Bevollmächtigten vertretten ist.
Eine Klage gegen einen Steuerbescheid kann elektronisch eingereicht werden. Darüber hinaus findet das polnische Finanzgerichtsverfahren häufig entweder ohne Parteien oder online statt. Wenn die Präsenz erforderlich ist, können wir gerne Sie persönlich vertretten.
Manche Fälle verlangen tatsächlich, dass der Steuerberater persönlich anwesend ist. In diesen Fällen arbeiten wir entweder mit unseren lokalen Partnern zusammen oder fliegen persönlich nach Polen.
Im Regelfall kann die Betriebsprüfung jedoch online oder nur aus der Ferne stattfinden. Dies gilt vor allem für unsere deutsche Mandantinnen und Mandanten.
Natürlich! Das haben wir schon für mehrere Mandantinnen und Mandanten erforgleich gemacht. Sehr gerne übernehmen wir auch die Buchführung.
Aber selbstverständlich! Im Fall einer Betriebsprüfung werden die Bücher elektronisch ermittelt. Das gilt auch z.B. für elektronische Belege.
Außerdem werden wir bald ein weiteres Büro in Polen eröffnen.
Natürlich! Wir haben eine deutsche Haftpflichtversicherung bei R+V abgeschlossen. Ohne Versicherung hätten wir keine Zulassung bei Amtsgericht München bekommen.
Um den deutschen Mandantinnen und Mandanten die Aufgabe zu erleichtern, hat der deutsche Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz verabschiedet. Meine Kompetenzen und Zulassungen wurden durch Amtsgerich München sorgfältig geprüft.
Als Nachweis dieser erfolgreichen Prüfung können Sie mich auf der folgenden Webseite finden:
https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/
In Polen bin ich sowohl ein Steuerberater, als auch Restrukturierungsberater, Volljurist und Zollagent. In Deutschland verfüge ich über zwei Berufstitel: Wirtschaftsanwalt und Immobilienmakler.
Aber selbstversändlich! Jeden Tag stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Ich wäre jedoch dankbar für eine Terminvereinbarung.

Jeder Sanierungsberater in Polen ist verpflichtet, ein Konto im staatlichen zentralen System (“Krajowy Rejestr Zadłużonych”) zu haben. Die Forderungsanmeldung sowie alle Maßnahmen im Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren erfolgen in der Regel online.
Um den deutschen Mandantinnen und Mandanten die Aufgabe zu erleichtern, hat der deutsche Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz verabschiedet. Meine Kompetenzen und Zulassungen wurden durch Amtsgerich München sorgfältig geprüft.
Als Nachweis dieser erfolgreichen Prüfung können Sie mich auf der folgenden Webseite finden:
https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/
In Polen bin ich sowohl ein Steuerberater, als auch Restrukturierungsberater, Volljurist und Zollagent. In Deutschland verfüge ich über zwei Berufstitel: Wirtschaftsanwalt und Immobilienmakler.
Aber selbstversändlich! Jeden Tag stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Ich wäre jedoch dankbar für eine Terminvereinbarung.
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit namhaften Unternehmen und öffentlichen Behörden weltweit

100% Rechtskonform
in Deutschland und in Polen
Deutsche Haftpflichtversicherung 250.000 EUR
Verschwiegenheitspflicht - jeder Steuerberater unterliegt den gesetzlichen Beufsgeheimnissregeln
Tiefes Verständnis von grenzüberschreitenden Geschäften -
Professionelle Schulungen von Munich Center for Dispute Resolution (LMU)
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